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Hausordnung

1. GRUNDSÄTZLICHES
1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme
1.2 Gefährdung
1.3 Sachbeschädigung
1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit

2. UNTERRICHTSBETRIEB
2.1 Anwesenheitspflicht
2.2 Stundeneinteilung
2.3 Stundenwechsel
2.4 Pausen
2.5 Stundenplan
2.6 Betreten und Verlassen der Schule
2.7 Unterrichtsfremde Gegenstände
2.8 Bild- und Tonaufnahmen

3. Der MENSABETRIEB

4. ERKRANKUNGEN - BEURLAUBUNGEN - BEFREIUNGEN
3.1 Erkrankung
3.2 Beurlaubung
3.3 Befreiung

5. KONFLIKTE

6. BESCHWERDEN

7. SAUBERKEIT und ORDNUNG

8. RAUCHVERBOT

9. ALLGEMEINES


In unserer Schule leben und arbeiten jeden Tag Hunderte von Menschen. Damit wir erfolgreich miteinander arbeiten können, sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Vertrauen und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften notwendig. Daraus ergeben sich für uns alle auch Verpflichtungen, die wir unseren Aufgaben entsprechend erfüllen müssen. Deshalb gibt es eine Hausordnung, in der die wichtigsten Regeln des schulischen Zusammenlebens festgehalten sind.

 

1. GRUNDSÄTZLICHES

1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme
Die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit gelten auch in der Schule. Zudem wird Rücksichtnahme auf den Unterrichtsbetrieb erwartet.

1.2 Gefährdung
Jede Gefährdung von anderen muss vermieden werden. Insbesondere gehört dazu das Werfen mit Gegenständen, vor allem mit Schneebällen. Auch unfallträchtige Spiele sind zu unterlassen. Auf Treppen, an Türen und anderen Engstellen ist besondere Rücksicht geboten.
Jeder ist verpflichtet Gewalttaten oder Androhungen von Gewalttaten einer Person seines Vertrauens zu melden, um Opfer oder potentielle Opfer zu schützen.

1.3 Sachbeschädigung
Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und das Eigentum anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Schulsachen von Mitschülern und die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u. a.). Fundsachen sind stets beim Hausmeister abzugeben und können dort von ihren Eigentümern abgeholt werden. Für  Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Jeder ist verpflichtet Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule einer Person seines Vertrauens zu melden.

1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit
Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle Schüler haben daher dazu beizutragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule zu vermitteln.

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2. UNTERRICHTSBETRIEB

2.1 Anwesenheitspflicht
Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen zum Unterricht und sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Beim ersten Gong zum Unterrichtsbeginn und zum Ende der Pausen haben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume zu begeben, damit der Unterricht beim zweiten Gong beginnen kann. Verspätungen, auch nach den Pausen, stören den Unterrichtsablauf. Wiederholtes Zuspätkommen zieht Ordnungsmaßnahmen nach sich.

2.2 Stundeneinteilung 

1. Stunde:

  8.00 bis   8.45 Uhr

2. Stunde:

  8.45 bis   9.30 Uhr

3. Stunde

  9.30 bis 10.15 Uhr

PAUSE

10.15 bis 10.45 Uhr

4. Stunde

10.45 bis 11.30 Uhr

5. Stunde:

11.30 bis 12.15 Uhr

6. Stunde (mögliche Mittagspause):

12.15 bis 13.00 Uhr

7. Stunde (mögliche Mittagspause):

13.00 bis 13.45 Uhr

8. Stunde:

13.45 bis 14.30 Uhr

9. Stunde:

14.30 bis 15.10 Uhr

PAUSE

15.10 bis 15.15 Uhr

10. Stunde:

15.15 bis 15.55 Uhr

11. Stunde:

15.55 bis 16.35 Uhr

 

2.3 Stundenwechsel
Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so hat der Wechsel mit Rücksicht auf einen störungsfreien Unterrichtsbetrieb rasch und ruhig zu erfolgen; ansonsten bleiben die Schüler im Klassenzimmer. Wenn bis spätestens zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend ist, muss der Klassensprecher Meldung im Sekretariat erstatten.

2.4 Pausen
Die Schüler verlassen die Klassenzimmer und begeben sich in die Aula, auf den Schulhof oder verbleiben in den freigegebenen Gängen. Nicht freigegeben sind die beiden Türme sowie der Gang im Biologie-Chemie-Trakt. Die Klassenzimmer werden abgesperrt. In der Aula und in den Gängen sind Laufspiele verboten.

2.5 Stundenplan
Abweichungen vom normalen Stundenplan sind aus dem am Eingang ausgehängten Vertretungsplan ersichtlich. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich darüber zu informieren.

2.6 Betreten und Verlassen der Schule
Ab 7.00 Uhr steht die Mensa als Frühstücksraum zur Verfügung (vgl. 3.) Ab 7.15 Uhr ist die Aula als Aufenthaltsraum zugänglich. Fahrräder werden im Fahrradkeller und den vorgesehenen Fahrradständern im Schulhof und entlang der Kellerzufahrt abgestellt. Sie sind gegen Diebstahl zu sichern. Die Schule kann bei Beschädigung und Entwendung keine Verantwortung übernehmen.
Während der Pausen und in Zwischenstunden ist es allen Schülern der Unter- und Mittelstufe untersagt, sich aus dem Schulgelände (gemeinsamer Außenbereich von Gymnasium und Wirtschaftsschule) zu entfernen. Eine Ausnahme besteht nur für ortsansässige Schüler, die zum Mittagessen nach Hause gehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung dieses Verbotes kein Unfallversicherungsschutz besteht.

2.7 Unterrichtsfremde Gegenstände
Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder andere gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Anterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Mobiltelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Bei schriftlichen Leistungsmessungen gilt ein eingeschaltetes Handy (bei Abiturprüfungen auch ein ausgeschaltetes) als Unterschleif.
In den Pausen bleiben Laptops außerhalb der Klassenzimmer ausgeschaltet. Im Klassenzimmer dürfen ausschließlich schulische Arbeiten angefertigt werden. Dasselbe gilt für die Verwednung von Laptops in den Räumen und Bereichen zur Anfertigung von Hausaufgaben.

2.8 Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

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3. Die MENSA

Generell ist in der Mensa als Begegnungsraum auf angemessene Tisch- und Verhaltensweisen zu achten. Die Mensa steht mit Verkaufskiosk und Speisesaal allen Schulen des Schulzentrums von 7.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Kiosk werden für Getränke Gläser und Tassen ausgegeben. Speisen und Getränke von Fremdanbietern (Pizzeria, McDonalds, WEZ, Netto etc.) dürfen in der Mensa nicht konsumiert werden.
Von 12.00 bis 14.00 Uhr ist die Mensa ausschließlich für Schülerinnen und Schüler reserviert, die hier Mittag essen wollen. Im Speisesaal dürfen dann nur Speisen und Getränke verzehrt werden, die auch in der Mensa (Kiosk oder Mittagessensausgabe) erworben wurden.
Mäntel, Jacken und Taschen dürfen in diesem Zeitraum nicht mitgebracht werden. (Im Untergeschoss stehen kostenlose Garderoben und Schließfächer zur Verfügung.) Die Verwendung von Gläsern bzw. Tassen, Geschirr und Besteck ist im Speisesaal obligatorisch. Geschirr etc. wird nach Verwendung in die vorgesehenen Geschirrwagen gestellt. Die Tische werden ordentlich verlassen, damit alle Nutzer ansprechende Verhältnisse vorfinden.

4. ERKRANKUNGEN - BEURLAUBUNGEN - BEFREIUNGEN

4.1 Erkrankungen
Ist ein Schüler erkrankt und daher verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist die Schule am Tag der Erkrankung vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per Fax oder E-Mail zu informieren. Im Falle einer telefonischen Entschuldigung muss die schriftliche Mitteilung über die Erkrankung innerhalb von drei Schultagen ab Krankheitsbeginn vorliegen. Beginnt die Erkrankung in den Ferien, ist sie am ersten Schultag in der Schule vorzulegen. Erstreckt sich eine Erkrankung über mehr als zehn Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest beigebracht werden. Für die 10. bis 13. Jahrgangsstufe gelten gesonderte Regelungen.

4.2 Beurlaubung
Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch ein Mitglied der Schulleitung beurlaubt werden. Beurlaubungen wegen gebuchter Reisen können grundsätzlich nicht genehmigt werden.

4.3 Befreiung
Gesuche um Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden wegen körperlicher Beeinträchtigungen sind ebenfalls durch ein Mitglied der Schulleitung zu genehmigen.

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5. KONFLIKTE


Konflikte treten in einem so komplexen, durch zwischenmenschliche Wechselbeziehungen geprägten System, wie die Schule es darstellt, immer wieder auf. Diese Konflikte müssen rechtzeitig und in gegenseitigem Respekt und Einvernehmen der Konfliktparteien gelöst werden.
Konflikte werden in drei Stufen behandelt, die grundsätzlich nacheinander durchlaufen werden.
a) Die Konfliktparteien versuchen in Ruhe, möglichst nicht am selben Tag des Konfliktes, in einem Vieraugengespräch ihr Problem zu lösen.
b) Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, dann sollen Personen des Vertrauens beider Parteien als Berater oder Moderatoren hinzugezogen werden. Dies sind im besonderen Vertrauenslehrerin und Vertrauenslehrer, Klassleiterin und Klassleiter sowie die Schülerinnen und Schüler des Arbeitskreises Streitschlichter. Rat und Auskunft können auch von Elternbeirat und SMV eingeholt werden. Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer können bei Notenproblemen beratend oder als Moderatoren zur Verfügung stehen. 
c) Erst wenn auch hier keine einvernehmliche Lösung möglich ist, kann der Beschwerdeweg eingeschlagen werden.
Schüler wie Lehrer sind verpflichtet, allen Fällen von Streit, Mobbing etc. entschieden entgegenzutreten.

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6. BESCHWERDEN


Das Ziel von Beschwerden soll die Lösung eines Problems mit Hilfe des Direktorats sein.
Im Vorfeld einer sich anbahnenden Beschwerde sollen beide Konfliktparteien zur Feststellung des Sachstandes und ihrer Sichtweisen einen gemeinsamen Termin vereinbaren, um sich (evtl. unter Zuhilfenahme einer Moderation) über das Problem auszutauschen. Es muss für beide Parteien Klarheit über Inhalt und Zeitpunkt der Beschwerde herrschen.
Eine schriftliche oder mündliche Beschwerde im Direktorat hat so zu erfolgen, dass alle Parteien bei der Eröffnung und Behandlung der Beschwerde von Anfang an zugegen sind.

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7. SAUBERKEIT und ORDNUNG


Für die Sauberhaltung aller Bereiche der Schule, insbesondere der sanitären Einrichtungen, ist jeder Einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen und die Sauberkeit der Tafel sorgen die eingeteilten Ordnungsdienste. Vorgefundene Beschädigungen sind sofort zu melden.
Mäntel, Anoraks und Schirme sind in den Spinden, Garderobeschränken und an den Garderobehaken unterzubringen. Nach Abschluss der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen.
Zur Anbringung von Rundschreiben, Plakaten etc. dienen die Anschlagtafeln und die Litfaßsäule. Anschläge dürfen dort nur mit Genehmigung des Direktorats angebracht werden. Umfangreichere Ausschmückungen in den Klassenzimmern können nur nach Rücksprache mit der Klassleitung und dem Direktorat gestattet werden.

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8. RAUCHVERBOT


Das Rauchen ist in allen Bereichen des Schulzentrums untersagt. Bei einer Missachtung des Rauchverbotes werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert.

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9. ALLGEMEINES


Den Anordnungen des Direktorats, der Lehrer, des Sekretariats, der Hausmeister, des Mensa- und Reinigungspersonals ist Folge zu leisten.
Die in den Zimmern angeschlagene Alarmordnung ist Bestandteil dieser Hausordnung. Alle im Hause sind verpflichtet, sich mit dieser Alarmordnung vertraut zu machen.
In den Sporthallen gilt die in ihrer jeweiligen Form erlassene Benutzungsordnung.

 

Bad Aibling, im Januar 2008

Werner Fiebig, OStD
Schulleiter

 

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